Kontrast Normale Farben Schwarz/Weiß

Gewaltschutzkonzept des MKV (Mittelschüler-Kartell-Verband der katholischen farbentragenden Studentenkorporationen Österreichs)

Das vorliegende Gewaltschutzkonzept wurde u. a. auf Basis von bestehenden Gewalt- und Kinderschutzkonzepten aus der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit erstellt und orientiert sich am Leitfaden „Kinderschutzkonzept“ des Bundeskanzleramts. Die folgenden Dokumente und Konzepte wurden für die Erstellung herangezogen und inhaltlich teilweise übernommen bzw. adaptiert:

 

  • Alpenvereinsjugend Österreich, DREI D SPECIAL. Prävention von Gewalt und Diskriminierung. Praxisleitfaden zum Thema. 1. überarbeitete Neuauflage. 2022.
  • Alpenvereinsjugend Österreich, Kinderschutzkonzept. 1. Auflage. Oktober 2022.
  • Junge Kirche Diözese Graz-Seckau, Begleiten & schützen. April 2018.
  • Österreichisches Rotes Kreuz, Handlungsempfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz. September 2020. 
  • Katholische Jungschar Österreich, Kinderschutzrichtlinie. Oktober 2018.
  • Erzdiözese Wien, „Mein sicherer Ort“. 2017.
  • Kinderfreunde Österreich, Kinderschutzrichtlinie. 2020.
  • Kinderfreunde Steiermark, Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. undatiert. 
  • Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs, sicherheitshalber! Mutig für körperliche und seelische Unversehrtheit bei den PPÖ. Jänner 2018.
  • Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport, Für Respekt und Sicherheit. Gegen sexualisierte Übergriffe im Sport. 2. überarbeitete Auflage. Wien 2018.

 

I. Zweck und Reichweite des Gewaltschutzkonzepts

In unserer Organisation engagieren sich Menschen ausschließlich ehrenamtlich für junge Menschen. Respekt, Wertschätzung und Vertrauen sind die Basis der Zusammenarbeit. Das Leitprinzip unserer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen ist, dass sie sich in unserer Organisation sicher fühlen können und ihr Wohlbefinden an oberster Stelle steht. 

Im Sinne der Stärkung sozialer Kompetenzen junger Menschen ist unsere Jugendarbeit unmittelbare Präventionsarbeit.

 

Als Jugendorganisation ist es unsere Aufgabe, präventive Maßnahmen zum Gewaltschutz zu setzen, die unserer Verantwortung gegenüber Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und unserer Organisation verbundenen Personen nachkommen. Dazu schaffen wir Strukturen und Rahmenbedingungen, die das Bewusstsein für die Thematik stärken, Schutzmaßnahmen verankern und Reaktion auf Verdachts- und Anlassfällen ermöglichen. Wir, als Mittelschüler-Kartell-Verband (MKV), verpflichten uns auf Basis des vorliegenden Gewaltschutzkonzepts, gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt innerhalb unserer Organisation aktiv zu werden.

 

Mit diesem Gewaltschutzkonzept wollen wir:

  1. die Strukturen und Arbeit im MKV so gestalten, dass Diskriminierung und Gewalt jeglicher Art gegen Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und verbundene Personen verhindert wird.
  2. das Bewusstsein in der Organisation erhöhen, dass Gewalthandlungen minimiert und unterbunden werden können, wenn präventive Maßnahmen gesetzt werden.
  3. Schritte setzen, um unsere ehrenamtlichen Mitarbeitern zu befähigen, Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten zu beziehen.
  4. Handlungsanleitungen bereitstellen, um bei Grenzüberschreitungen, Übergriffen und Straftaten zum Schutz des Betroffenen zu intervenieren. 
  5. einen Reflexionsprozess über den verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz sowie die Achtung individueller Grenzen anstoßen.
  6. das Wissen von Kindern und Jugendlichen über ihre Rechte stärken und sie in ihrer individuellen Entwicklung unterstützen. 
  7. gewährleisten, dass unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter in einem klaren Rahmen arbeiten und so vor falschen Anschuldigungen geschützt sind.
  8. mögliche Täter aus dem MKV fernhalten.
  9. Sensibilität hinsichtlich des historisch gewachsenen couleurstudentischen Brauchtums und bei der Durchführung von Initiationsriten bewirken.

 

Wir setzen unsere Ziele im Gewaltschutzkonzept um, indem wir es in unseren Landesverbänden und Verbindungen bekanntmachen. Ehrenamtliche Mitarbeiter werden verpflichtet, die Vorgaben des Gewaltschutzkonzepts zu befolgen. Für eine professionelle Beratung und Betreuung von Betroffenen von Gewalt verweisen wir auf kompetente Beratungsstellen.

 

Der Geltungsbereich dieses Gewaltschutzkonzepts erstreckt sich auf alle ehrenamtlichen Mitarbeiter des MKV. Die Anwendung ist räumlich und zeitlich unbeschränkt, und umfasst explizit auch Sachverhalte außerhalb unserer Organisation. Externe Dienstleister und Fachkräfte, die für uns tätig werden, sind im Rahmen ihrer Leistungserbringung vom Geltungsbereich des Gewaltschutzkonzepts umfasst.

 

II. Definitionen von Gewalt

Unter Gewalt verstehen wir Übergriffe in die persönliche Integrität einzelner Personen oder Personengruppen. Die Intimsphäre wird dabei – ohne Einverständnis – auf gewaltsame Weise verletzt. Gewalt findet auch unter Kindern und Jugendlichen statt. Gewalt kann von einzelnen Personen oder Gruppen ausgehen, ist mit Machtgefällen verbunden und bringt immer ein oder mehrere geschädigte Personen hervor. 

 

Diskriminierung bezeichnet die Benachteiligung von einzelnen Menschen oder Gruppen in Zusammenhang mit bestimmten Unterscheidungsmerkmalen. Das Gleichbehandlungsgebot besagt, dass grundsätzlich niemand aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung benachteiligt werden darf. Diskriminierung ist dabei eng an das subjektive Empfinden der diskriminierten Person geknüpft. Festzuhalten ist auch: Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung.

 

Im Rahmen dieses Gewaltschutzkonzepts ist eine Differenzierung von Fällen von Gewalt oder Diskriminierung in Grenzverletzungen, Übergriffe und Straftaten sinnvoll. Zu bedenken gilt zudem, dass dritte Personen Grenzverletzungen und Übergriffe vielleicht nicht als solche erkennen oder aufgrund mangelnden Bewusstseins ignorieren.

 

Grenzverletzungen (u. a. ein sexistischer Witz, eine unpassende Berührung) werden von einem anderen Menschen als unangenehm oder unangebracht empfunden. Sie passieren oft unbewusst und manchmal empfindet die betroffene Person den Vorfall auch nicht gleich als unangenehm. Als Konsequenzen sind die Sensibilisierung aller Beteiligten, Selbstreflexion (im Team) und die Änderung des Verhaltens notwendig. 

 

Übergriffe (u. a. erniedrigendes Aufnahmeritual, Mobbing) passieren bewusst und absichtlich. Auch der betroffenen Person ist das Unbehagen sofort bewusst. Sie sind Ausdruck eines mangelnden Respekts gegenüber Mitmenschen, grundlegender fachlicher Mängel und / oder dienen der Vorbereitung eines Machtmissbrauchs. Als Konsequenz ist eine klare Haltung gegenüber der / den Tätern, eine Androhung von Folgen und eine Thematisierung des Vorfalls innerhalb des Teams erforderlich. Die aufmerksame Beobachtung des weiteren Verhaltens hat zu erfolgen und ggf. macht es Sinn, Unterstützung „von außen“ (u. a. Beratungsstellen oder Kinder- und Jugendhilfe) hinzuzuziehen.

 

Straftaten sind gesetzlich genau definiert. Die Täter sind sich der Tragweite bewusst. Die betroffene Person wird körperlich und / oder seelisch verletzt und nachhaltig geschädigt. Die Konsequenzen sind einerseits organisationsintern ein Ausschlussverfahren / eine Entlassung und andererseits eine Anzeige zur Einleitung eines behördlichen Strafverfahrens.

 

Unter körperlicher / physischer Gewalt wird jede schädigende Einwirkung auf andere Menschen, aber u. a. auch die Unterlassung von Hilfeleistung verstanden. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jede Form von körperlicher Gewalt auch emotionale Auswirkungen hat und psychische Beeinträchtigungen mit sich bringt. 

 

Unter psychischer Gewalt wird die emotionale Misshandlung anderer Menschen verstanden. Dazu gehören u. a. Verhaltensweisen, die anderen Ablehnung, Minderwertigkeit oder Wertlosigkeit vermitteln sowie Beschimpfungen, Erniedrigung, Isolierung, emotionales Quälen, Erpressungen, Ausnutzung, Stalking oder anhaltend abwertende Äußerungen. Auch das Nichteinschreiten bei Taten wie z. B. Mobbing zählt zur seelischen Gewalt.

 

Sexuelle Gewalt ist der Überbegriff für sexuelle Handlungen, die gegen den Willen der betroffenen Person in einer ausbeuterischen und / oder verletzenden Weise ausgeübt werden. Ziel ist die Herbeiführung sexueller Erregung bei den Tätern. Sexualisierte Gewalt wird als Form sexueller Gewalt bezeichnet, bei der es zu keiner geschlechtlichen Handlung kommt, die Grenzen der Intimsphäre aber überschritten werden.

 

Unter Vernachlässigung werden die unzureichende oder gar nicht geleistete Betreuung und Versorgung bzw. das Vorenthalten von Leistungen zur Befriedigung menschlicher (Grund-) Bedürfnisse verstanden.

 

Für die verbandliche Jugendarbeit ist auch das Konzept der „institutionellen Gewalt“ von Relevanz. Darunter wird verstanden, wenn eine Institution ihre Macht so ausübt, dass die in der Institution lebenden Menschen und ihre Bedürfnisse massiv eingeschränkt werden.

 

Diskriminierung und Gewalt weisen darüber hinaus eine starke Genderdimension auf. Kinder, Jugendliche und auch (junge) Erwachsene – einschließlich LGBTIQ (Lesbisch, Schwul, Bi, Trans, Inter, Queer) – erfahren Gewalt, die mit Geschlecht und geschlechtsspezifischen Abhängigkeitsverhältnissen und Situationen in Verbindung stehen und im Rahmen von Prävention und Schutz besonders berücksichtigt werden müssen.

III. Rechtlicher Rahmen

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen, einschließlich ihres Schutzes vor jeglicher Form von Gewalt sind auf globaler, nationaler und regionaler Ebene in (verschiedenen) Konventionen und Gesetzen verankert, insbesondere durch Gesetze zum Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen. Die UN-Kinderrechtskonvention, das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern und das Strafgesetzbuch bilden neben Gewaltschutz- und Jugendschutzgesetzen die zentralen Bezugsrahmen dieses Gewaltschutzkonzepts.

 

In Österreich werden Minderjährige als jene Personen definiert, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Differenziert wird in dieser Gruppe zwischen Kindern (0-7 Jahre), unmündigen Minderjährigen (7-14) und mündigen Minderjährigen (14-18). Der Einfachheit halber werden diese drei Gruppen in diesem Gewaltschutzkonzept als Kinder und Jugendliche zusammengefasst. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor: (Wenn) Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden (…) oder ihr Wohl in anderer Weise erheblich gefährdet ist.“

 

Für ehrenamtliche Mitarbeiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit besteht im Fall einer Kindeswohlgefährdung keine gesetzliche Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe. Hauptamtliche Mitarbeiter und selbstständig Tätige in unserem Auftrag sind bei einem begründeten Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Mitteilung verpflichtet. Die Pflicht zur Meldung mittels amtlichen Formulars trifft bei Dienstverhältnissen immer uns als Organisation, bei selbstständiger Tätigkeit die jeweilige Person. Die Verantwortung für die Meldung liegt organisationsintern bei den Gewaltschutzbeauftragten.

 

Bei Dissens über das Vorliegen eines Gefährdungsverdachts oder ausbleibender Handlung seitens der Organisation besteht das Recht, selbst eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe zu machen. Ehrenamtliche sind zwar gesetzlich nicht von der Mitteilungspflicht umfasst, aber können freiwillig eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe machen. Als MKV sehen wir eine Selbstverpflichtung zur Meldung vor. Eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe ist eine Möglichkeit, eine Abklärung zu veranlassen, ohne sofort ein polizeiliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das Formular zur Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe ist online [www.gewaltinfo.at/recht/mitteilungspflicht] verfügbar.

IV. Verhaltenskodex 

Die Arbeit mit Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen lebt von einem vertrauensvollen Miteinander. Dieses Vertrauen muss sich entwickeln und darf nicht ausgenutzt werden. Im MKV gehen wir achtsam miteinander um und schützen Jugendliche vor Schäden, Gefahren und Gewalt. Jede Form von Diskriminierung und Gewalt lehnen wir ab.

 

Ich setze mich dafür ein, dass im MKV keine Grenzverletzungen und keine Gewalt jeglicher Art stattfinden. Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich:

 

  • die Vorgaben unseres Gewaltschutzkonzepts zu befolgen, 
  • für die Beachtung, Bekanntmachung und Verbreitung der im Gewaltschutzkonzept enthaltenen Verhaltensregeln in meinem Tätigkeitsbereich Sorge zu tragen,
  • den Prozess zur Meldung und Behandlung von Verdachtsfällen zu beachten, 
  • auf alle Bedenken, Anschuldigungen und Vorkommnisse sofort im Rahmen meiner Verantwortung und Kompetenz zu reagieren und den Gewaltschutzbeauftragten zeitnah zu informieren. 

 

Ich verpflichte mich, die folgenden Leitsätze einzuhalten:

 

  • Selbstbewusstsein stärken

Ich schaffe ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld, das Freiräume zur Entwicklung schafft und das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl stärkt.

 

  • Partizipation leben

Ich fördere junge Menschen dabei, selbstverantwortlich Entscheidungen zu treffen Das Mitmachen bei Aktivitäten beruht immer auf Freiwilligkeit.

 

  • Kinder, Jugendliche und (junge) Erwachsene ernst nehmen

Ich nehme die Meinungen und Sorgen ernst und verweise ggf. auf Beratungsstellen.

 

  • Umgang mit Nähe und Distanz

Ich nehme die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahr und achte darauf, einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten.

 

  • Respekt vor der Intimsphäre

Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen anderer Menschen. In Gesprächen achte ich auf die Einhaltung dieser Grenzen und stelle keine intimen Fragen.

 

  • Vorbildfunktion als Verantwortlicher

Ich achte auf meine Vorbildfunktion gegenüber jungen Menschen und missbrauche meine Autorität als Verantwortlicher nicht.

 

  • Kein abwertendes Verhalten

Ich verzichte auf abwertendes und diskriminierendes Verhalten und achte darauf, dass sich auch andere entsprechend verhalten.

 

  • Grenzüberschreitungen anderer wahrnehmen

Ich schreite bei Grenzüberschreitungen anderer im Team, bei Aktivitäten und Veranstaltungen ein und vertusche sie nicht.

 

  • Stellung beziehen

Ich beziehe aktiv Stellung gegen jegliches sexistische, diskriminierende und gewalttätige Verhalten.

 

  • Soziale Medien

Ich nutze soziale Medien sorgsam und verbreite Fotos und Videos nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen und gehe vertraulich mit persönlichen Daten um.

 

  • Strafrechtliche Ermittlungen

Ich verpflichte mich dazu, den Gewaltschutzbeauftragten umgehend zu informieren, sollte es zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen meine Person kommen.

 

Mir ist bewusst, dass bei Verdachts- und Anlassfällen eine sensible Herangehensweise geboten ist. Besonders achte ich darauf, Informationen nur an ausgewählte Personen weiterzuleiten, und auch nur, soweit dies auf Grund von internen Regelungen oder gesetzlichen Vorgaben geboten oder zur Aufklärung des Falls zwingend erforderlich ist. Nähere Informationen sind im Gewaltschutzkonzept des MKV zu finden.

 

Ort, Datum Name Unterschrift

V. Präventive Maßnahmen zum Gewaltschutz

Die Kernelemente der Präventionsmaßnahmen sind die Implementierung des Gewaltschutzkonzepts, der Verhaltenskodex für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitern und die Benennung von Gewaltschutzbeauftragten.

 

Auswahl und Sensibilisierung von Mitarbeitern

Eine „gewalt- und diskriminierungsarme“ Organisationskultur braucht Strukturen für Information und Prävention. Wir stellen in unserem Verantwortungsbereich sicher, geeignete Personen für die Jugendarbeit auszuwählen und diese im Sinne der Gewaltprävention zu schulen.

 

Eine „erweiterte Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ ist vom Leiter und dem Präfekten der Kartellführungsschule (KFS) vorzulegen.

 

Verstoßen ehrenamtliche Mitarbeiter gegen den Verhaltenskodex und wird eine andere Person dabei gefährdet, hat dies Konsequenzen. Die Konsequenzen hängen davon ab, welchen Schweregrad die Grenzüberschreitung / der Übergriff aufweist und ob die Gefährdung willentlich und / oder wissentlich erfolgt ist. Bei leichten Verstößen von ehrenamtlichen Mitarbeitern gilt, dass beim ersten Vorfall ein Gespräch mit den Gewaltschutzbeauftragten stattfindet. Bei einem weiteren Vorfall haben eine einschlägige Schulung und ein weiteres Gespräch zu erfolgen. Bei einem dritten Vorfall oder einem schweren Übergriff darf der ehrenamtliche Mitarbeiter nicht weiter im Rahmen der KFS oder anderer Aktivitäten des MKV eingesetzt werden. Der Korporation, der diese Person angehört ist der Sachverhalt zu melden. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren.

 

Qualifizierung von Mitarbeitern

Die Qualifizierung unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter ist unverzichtbar für unsere Jugendarbeit. Wir setzen uns das Ziel, dass alle Mitarbeiter, die direkten und längerfristigen Kontakt mit jungen Menschen haben, Fortbildungen aus dem breiten Feld der Gewaltprävention besucht haben. Eine einschlägige Fortbildung wird zumindest alle drei Jahre angeboten. Dazu werden Kooperationen mit anderen Kinder- und Jugendorganisationen angestrebt.

 

Ernennung von Gewaltschutzbeauftragten

Innerhalb des MKV wird durch Beschluss der Verbandsführung ein Gewaltschutzbeauftragter bis auf Widerruf benannt. Der Gewaltschutzbeauftragte soll Berufserfahrung in den Bereichen Beratung, (Erwachsenen-) Bildung oder sozialer Arbeit (Jugendarbeit) haben und gegebenenfalls über eine pädagogische, psychologische oder beraterische Qualifikation verfügen. Er hat eine „erweiterte Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ vorzulegen. Die Kontaktdaten des Gewaltschutzbeauftragen werden im internen Bereich zugänglich gemacht. Die zentralen Aufgaben des Gewaltschutzbeauftragten sind:

  • Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden sowie Verdachts- und Anlassfälle
  • Unterstützung bei der Implementierung des Gewaltschutzkonzepts
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung 
  • Information über und Organisation von einschlägigen Fortbildungen
  • jährliche Statusberichte an die Verbandsführung
  • Monitoring und Evaluierung des Gewaltschutzkonzepts

Der Gewaltschutzbeauftragte geht Verdachts- und Anlassfällen nach. Ziel des Vorgehens ist es, eine verhältnismäßige und schnelle Untersuchung der Situation zu ermöglichen, Fälle von Gewalt frühzeitig zu erkennen und ggf. nächste Schritte zu setzen. Grundlage aller Entscheidungen ist das Wohl und der Schutz der betroffenen Personen. Daraus ergeben sich die folgenden Aufgaben des Gewaltschutzbeauftragten ab dem Bekanntwerden des Vorfalls:

  • Beratung und Unterstützung
  • Vermittlung von externen Beratungsstellen
  • Information der Verbandsführung über den Verdachts- oder Anlassfall
  • ggf. Gefährdungsmeldung an die örtliche Kinder- und Jugendhilfe
  • ggf. Anzeigen bei Verwaltungs- und Strafbehörden 
  • Falldokumentation und Auswertung

 

Zugänglichkeit

Das Gewaltschutzkonzept, die Kontaktdaten des Gewaltschutzbeauftragten und eine Auflistung von Beratungsstellen werden auf unserer www.mkv.at kommuniziert.

 

VI. Kommunikationsstandards

Für eine gelungene und authentische Öffentlichkeitsarbeit sind Berichte, Fotos und Kurzvideos von Aktivitäten und Veranstaltungen wichtig. Neben klassischer Medienarbeit schaffen soziale Medien Aufmerksamkeit und Reichweite für unsere Themen. Darüber hinaus sind soziale Medien wichtiger Teil der Lebenswelt junger Menschen. Im MKV können junge Menschen ihre Erlebnisse und ihr Engagement mit anderen teilen, sich vernetzen und austauschen. Somit ist eine verantwortungsvolle Öffentlichkeitsarbeit und Verwendung von Messengerdiensten wichtig, um die Rechte von abgebildeten Personen auch online zu schützen. Unser Verhaltenskodex gilt auch für die digitale Welt. Ehrenamtliche Mitarbeiter des MKV nehmen dabei eine Vorbildfunktion für eine verantwortungsvolle Medienverwendung ein. 

 

Empfehlungen ehrenamtliche Funktionäre: 

 

  • Wenn du Fotos oder Videos für die Medienarbeit machen willst, kläre die Verwendung bei der Anmeldung zur Veranstaltung ab.
  • Machen an Veranstaltungen des MKV teilnehmende Personen Fotos oder Videos, sprecht über die private Verteilung in Messengerdiensten oder auf sozialen Medien. Nicht alle sind damit einverstanden, Fotos oder Videos von sich online oder am Handy von Dritten wiederzufinden.
  • Verwende Gruppen in Messengerdiensten nur nach vorheriger Einverständniserklärung aller Teilnehmern.
  • Wenn du auf privaten Accounts auf den sozialen Medien über dein Engagement berichtest, verwende Fotos sehr achtsam und nur mit Zustimmung der sichtbaren Personen.
  • Bei jeglicher Form der Datenverarbeitung im Kontext deiner Tätigkeiten für den MKV müssen die Standards der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden.

 

Weitreichende Informationen zur sicheren Internetnutzung sind bei der Initiative „Safer Internet“ (www.saferinternet.at) zu finden. 

 

VII. Umgang mit Verdachtsfällen

Trotz Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und Diskriminierung kann es im MKV zu Verdachts- und Anlassfällen kommen. Zu entscheiden, wie mit einem vagen oder konkreten Verdacht auf Gewalt oder Diskriminierung umzugehen ist, ist herausfordernd und belastend. Deshalb sind alle Unterzeichner des Verhaltenskodex verpflichtet, Verdachtsfälle zeitnah an den Gewaltschutzbeauftragten zu melden. Dieser unterstützt mit seiner Expertise bei der Entscheidung über nächste Schritte.

 

Ungesicherter Verdachtsfall:

Die folgenden Punkte sind zu beachten, wenn du bei einem Kind, Jugendlichem oder jungen Erwachsenen auffälliges Verhalten beobachtest, es Andeutungen macht, die auf eine Gewalterfahrung hindeuten, oder du das Gefühl hast, dass es der Person nicht gut geht:

 

  • Bewahre Ruhe, nimm die Signale ernst und dokumentiere sie.
  • Befrage Opfer und verdächtige Personen nicht unmittelbar zum Verdachtsfall.
  • Sprich deine Beobachtungen im Team an oder wende dich an eine Vertrauensperson. 
  • Melde dich zeitnah beim Gewaltschutzbeauftragten und kontaktiere ggf. auch eine Beratungsstelle um deine Wahrnehmungen abzuklären. 
  • Geh sorgsam mit deinen Beobachtungen oder dir anvertrauten Informationen um. Menschen können durch Gerüchte verletzt werden.

 

Wenn der Verdacht sich nicht bestätigt bzw. ausgeräumt werden kann, bleib weiter sensibel, setze präventive Angebote und reflektiere den Verdachtsfall sowie den Umgang damit im Team. Bei Bestätigung des Verdachts sind die folgenden Empfehlungen zu beachten:

 

Bestätigter Verdachtsfall:

Ein bestätigter Verdacht auf Gewalt besteht u.a., wenn dir jemand von einer Gewalthandlung erzählt oder du selbst Zeuge wirst. In diesem Fall ist es wichtig, überlegt zu handeln und Ruhe zu bewahren. Bagatellisiere oder dramatisiere die Geschehnisse nicht. 

 

An erster Stelle steht der Schutz der betroffenen Person(en) und die Kommunikation mit dieser / ihnen über weitere Schritte sowie die Organisation von Unterstützung von außen. Professionelle Institutionen können helfen, die Situation an sich einzuschätzen und unterstützen ggf. in strafrechtlichen Fragen. Bestärke die betroffene Person darin durch die Mitteilung richtig gehandelt zu haben, aber versprich nicht, dir Anvertrautes geheim zu halten. Protokolliere das Gesehene bzw. das Gespräch. Achte auf Selbstschutz und suche dir jemanden, an den du dich vertrauensvoll wenden kannst. Orientiere dich bei deinen nächsten Schritten an den Krisenplänen des Gewaltschutzkonzepts und kläre anhand diesem ab, wer für das Setzen nächster Schritte innerhalb des MKV verantwortlich ist. 

 

Für die Meldung von Verdachtsfällen von Gewalt und Übergriffen wende dich an den Gewaltschutzbeauftragten des MKV oder Beratungsstellen. Das Formular dazu ist online [www.gewaltinfo.at/recht/mitteilungspflicht] verfügbar. Für den Anlassfall bietet der folgende Krisenleitfaden Struktur und zeigt das allgemeine Vorgehen.

VIII. Interventions- und Krisenpläne

Einmalige Grenzverletzung

Eine Grenzverletzung ist eine konkrete Handlung, wie z. B. ein sexistischer Witz, eine Drohung oder eine unpassende Berührung. Bei der Einstufung als Grenzverletzung ist auf die subjektive Wahrnehmung durch die betroffene Person Rücksicht zu nehmen. Sprich das konkrete Verhalten zeitnah an und stelle klar, dass dies unerwünscht ist und im MKV keinen Platz hat. Informiere auch dein Team über den Vorfall und die von dir gesetzten Schritte. Bei Bedarf biete eine Fortbildung zum Thema an. Zeigt die Person keine Einsicht über das Fehlverhalten, hol dir Hilfe, z. B. vom Gewaltschutzbeauftragten. Dieser ist organisationsintern dazu da, um mit der Person ein klärendes Gespräch über den Vorfall und Konsequenzen bei weiteren Vorfällen zu führen.

 

Mehrmalige Grenzverletzungen

Bei mehrmaligen Grenzverletzungen einer Person tauscht euch darüber im Team aus und informiert den Gewaltschutzbeauftragten. Schafft als Team präventiv allgemeine Verhaltensregeln, die ein Umfeld schaffen, in dem heikle oder ambivalente Vorfälle thematisiert werden können. Eine klare Sprache und die Überwindung von Scham ist wichtig, um Fehlverhalten zu benennen und gegenzusteuern. Der Gewaltschutzbeauftragte ist verantwortlich das Gespräch mit den Tätern zu suchen und abhängig vom Schweregrad der Grenzverletzungen nächste Schritte zu setzen. 

 

Verhalten bei (schweren) Übergriffen

 

  1. Offen zuhören
  • Ich bleibe wertfrei und neutral. 
  • Ich nehme wahr, was mir gesagt wird. 
  • Ich nehme ernst, was mir gesagt wird. 
  • Ich gehe mit allen Informationen vertraulich um.

 

  1. Ruhe bewahren
  • Ich beobachte meine Reaktion und bleibe ruhig.
  • Ich vermeide eine Bagatellisierung oder Dramatisierung des Vorfalls.
  • Ich informiere ggf. die Eltern von Minderjährigen sachlich über die Geschehnisse.
  • Bei Verdacht der Kindeswohlgefährdung im Familienkreis fälle ich keine übereilten Anschuldigungen und warte ab, mit den Eltern darüber zu sprechen. 
  • Ich tue nichts über den Kopf der betroffenen Person hinweg, außer es ist Gefahr in Verzug oder ich bin gesetzlich dazu verpflichtet.
  1. Entscheidungshilfe beiziehen
  • Ich orientiere mich bei meinen nächsten Schritten am Gewaltschutzkonzept.
  • Ich wende mich zeitnah an den Gewaltschutzbeauftragten.
  • Ich hole mir ggf. Unterstützung einer außenstehenden Person oder Beratungsstelle.
  • Ich melde den Vorfall ggf. der Kinder- und Jugendhilfe. 
  • Bei „Gefahr in Verzug“ rufe ich die Polizei zur Hilfe. 

 

  1. Dokumentieren
  • Ich schreibe ein Gedächtnisprotokoll über den Vorfall.
  • Ich bleibe in meiner Dokumentation sachlich. 
  • Ich behalte die Dokumentation für mich als Gedächtnisstütze und als Grundlage für etwaige Verschriftlichungen von Sachverhalten.

 

Dokumentation und Umgang mit Medien & Co. 

Als Gedächtnisstütze empfehlen wir eine kurze Dokumentation der Ereignisse. Dieses Gedächtnisprotokoll ist für dich persönlich gedacht. Gib das Protokoll nicht unbedacht an Dritte (z. B. Eltern, Behörden, Medien) weiter. Bei der Erstellung können dir die folgenden Fragestellungen behilflich sein:

 

  • Was ist (chronologisch) passiert?
  • Wie war der Vorfall? (Ort, Zeit, Beteiligte usw.)
  • Was habe ich wem gesagt?
  • Was wurde mir erzählt?
  • Was muss noch erwähnt werden?
  • Gibt es Beobachtungen oder Aussagen Dritter zum Vorfall?

 

Sollte bei einem Vorfall die Presse involviert sein, ist der behutsame Umgang mit Informationen wichtig. Weniger bzw. gar nichts ist oft mehr. Von voreiligen Aussagen ist dringend abzuraten. Die Polizei hat die Aufgabe, ein Protokoll über das Ereignis anzufertigen. Dieses dient als Grundlage zur Entscheidung über allfällige Rechtsfolgen. Dabei sind die folgenden Punkte zu beachten:

 

  • Hol dir beim Gewaltschutzbeauftragten Rat zum Umgang mit Medien oder der Polizei.
  • Besteh darauf, eine polizeiliche Aussage nicht sofort, sondern erst am nächsten Tag oder nach einer Ladung zu machen.
  • Unterschreib nichts (Aussageprotokoll), was nicht stimmt bzw. sich nicht mit deinen Wahrnehmungen deckt.

Ehrlichkeit und Vertraulichkeit

Vertraut uns jemand seine Probleme an – gleich ob Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene –, sollten wir nicht über den Kopf der Person hinweg entscheiden. Dennoch gibt es Schilderungen, denen nachgegangen werden muss (Übergriffe und strafrechtliche Handlungen). Minderjährigen gegenüber ist es wichtig transparent mitzuteilen, in welchen Fällen (Straftaten, Kindeswohlgefährdung) wir als Erwachsene nicht schweigen dürfen. Versprich nicht, das Erzählte geheim zu halten. Teil dem Betroffenen altersgerecht mit, welche Schritte gesetzt werden und erkläre, wozu diese Schritte notwendig sind. Wende dich an den Gewaltschutzbeauftragten oder Beratungsstellen. Grundsätzlich liegt die Entscheidung bei jedem selbst, sich im Fall von Gewalt oder Diskriminierung Hilfe zu holen. Die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit endet jedoch bei Selbst- und Fremdgefährdung!

 

IX. Risiko- und Potentialanalyse

Ausgangspunkt zur Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes ist die Analyse des jeweiligen eigenen Arbeitsfeldes. Je klarer und passgenauer das Schutzkonzept für unseren Tätigkeitsbereich formuliert ist, desto größer ist der Schutz für die Menschen, mit denen wir arbeiten und die uns anvertraut sind. Diese folgende Analyse erfasst Schutz- und Risikofaktoren, die Tätern für Gewalt und Diskriminierung (in allen Schweregraden von grenzverletzenden Verhalten, Übergriffen und Straftaten) ausnutzen können oder bereits bei früheren bekannten Vorfällen ausgenutzt haben:

 

Die folgende Punktation können bei der Analyse von Schutz- und Risikofaktoren hilfreich sein:

 

Enttabuisierung sexueller Themen

  • Einbindung von sexualpädagogischen Ansätzen
  • transparente Kommunikation über Altersgrenzen für einvernehmliche sexuelle Handlungen und die Bestimmungen der Jugendschutzgesetze
  • Sensibilisierung zur ausdrücklichen Zustimmung zu sexuellen Handlungen (z. B. „Consent-Fries“)
  • einschlägige Fortbildung von Ehrenamtlichen

 

Abhängigkeits- oder Machtverhältnisse 

  • Benotungen oder Bewertungen
  • Hierarchien innerhalb der Organisation
  • Entscheidungsstrukturen
  • anonyme Möglichkeit für Feedback / Beschwerden
  • 1-1-Situationen mit Minderjährigen vermeiden
  • Umgangsformen
  • Kommunikationskultur

 

Sensibilisierung

  • Bekanntheit des Gewaltschutzkonzepts innerhalb der Organisation
  • Verhaltenskodex
  • Auswahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern
  • Umgang mit Nähe und Distanz
  • Einverständnis vor Berührungen bei Spielen, Methoden oder Unterstützung
  • Umgang mit Beziehungen im Team / unter Mitgliedern
  • Auseinandersetzung mit Geschlechterstereotypen

 

Raum 

  • räumliche Situationen auf Gefahrenquellen in den Blick nehmen
  • Toiletten
  • Umkleide- und Duschräume

Wer darf zu welchem Zeitpunkt die Umkleide- und Duschräume betreten?

Mitarbeiter duschen nicht mit Teilnehmern?

Betreten nur nach vorheriger Ankündigung! (beschämende Situationen vermeiden)

  • Zugänglichkeit (Schlüssel)

 

Mehrtägige Aktivitäten

  • Verhältnis Betreuern zu Minderjährigen
  • Erste Hilfe Maßnahmen
  • Risikomanagement (erkennen, analysieren, planen, umsetzen)
  • geschlechtergetrennte Schlafräume
  • Geschlechterverteilung im Team
  • anonyme Möglichkeit für Feedback / Beschwerden
  • Thematisierung des Verhaltenskodex mit Mitarbeitern
  • Einverständniserklärungen von Erziehungsberechtigten
  • Raum für Beteiligung / Mitbestimmung von jungen Menschen
  • Einhaltung von Jugendschutzgesetzen
  • Umgang mit Nikotin, Alkohol und (illegalen) Suchtmitteln
  • Auswahl von Spielen und Methoden (Körperkontakt)
  • Rituale und Traditionen reflektieren
  • Verwendung von Smartphone / sozialen Medien
  • Aufsichtspflicht
  • Umgang mit einvernehmlichen sexuellen Handlungen
  • Besuche von fremden Personen
  • Prinzip der offenen Türen! (niemals allein mit Minderjährigen sein)
  • Zimmereinteilung (Berücksichtigung Alter, Erfahrung, Bekanntheit)
  • Mitfahrgelegenheiten

 

XI. Dokumentation, Evaluierung & Weiterentwicklung

Der Prozess zur Implementierung des Gewaltschutzkonzeptes wird vom Gewaltschutzbeauftragten und den Gewaltschutzbeauftragten der Landesverbände in Abstimmung mit der Verbandsführung vorangetrieben und nach einem Zeitraum von drei Jahren evaluiert. Der Gewaltschutzbeauftragte des MKV und die Gewaltschutzbeauftragten der Landesverände bilden die „Arbeitsgruppe Gewaltschutz“. Die Arbeitsgruppe unterstützt den MKV dabei, eine kontinuierliche Verbesserung seines Engagements im Bereich des Gewaltschutzes zu erreichen. Jeder (Verdachts-)Fall wird dokumentiert und gemäß Datenschutzbestimmungen (für Daten besonderer Kategorien) abgelegt. Die Dokumentation obliegt dem Gewaltschutzbeauftragten, der der Verbandsführung jährlich einen Statusbericht vorlegt. Durch die Dokumentation und Berichterstattung wird Transparenz innerhalb der Organisation sichergestellt. 

 

Das vorliegende Gewaltschutzkonzept wird in einem Zyklus von drei Jahren evaluiert. Aktuell wichtig ist die Vernetzung mit Fachstellen sowie mit anderen Kinder- und Jugendorganisationen, um Best-Practice auszutauschen und Neuerungen zeitnah zu übernehmen.