Assistierter Suizid: Katholische Laienbewegungen verhalten positiv
In einer ersten Reaktion äußert sich die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände Österreichs (AKV) und der Katholische Familienverband Österreichs (KFÖ) grundsätzlich positiv zum veröffentlichten Gesetzesentwurf zur Regelung des assistierten Suizids.
Wien, 24.10.2021 „Wir begrüßen, dass die Politik versucht hat zu einer verantwortungsvollen Regelung zu kommen. Besonders wichtig ist, dass kommerzielle Angebote nach wie vor verboten bleiben,“ so Alfred Trendl, Präsident des katholischen Familienverbandes.
Beim vorliegenden Gesetzesentwurf bleiben zentrale Fragen offen, die einer besonderen Klärung bedürfen. Dabei ist das Hauptanliegen der katholischen Laienorganisationen AKV und KFÖ, dass alte oder kranke Menschen nicht in den Suizid gedrängt werden dürfen. „Wenn das nicht ordentlich geregelt ist, droht die Gefahr, dass ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen zu rechtfertigen.“ stellte AKV-Präsident Matthias Tschirf fest und betont, „dies halten wir für zutiefst unmenschlich“.
Wer den Wunsch äußert: „Ich möchte nicht mehr leben“, meint in den seltensten Fällen „Ich möchte getötet werden“. Vielmehr stehe dahinter der Wunsch, „so“ nicht mehr leben zu wollen. Kardinal König hat mit seiner Aussage
„Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen.“
den österreichischen Weg als Konsens quer durch alle Parteien treffend beschrieben. Weiters muss dabei die Frage der Prävention und der Präventionsmaßnahmen des Selbstmordes bei vulnerablen Gruppen eindeutig und rechtssicher geklärt werden.
Hauptforderung der Laienorganisationen ist nach wie vor der flächendeckende Ausbau von palliativmedizinischen Angeboten sowie das Ja zur Behandlungsautonomie. Dabei begrüßen die Laienorganisationen das Bekenntnis zum Ausbau der Palliativmedizin, stellen aber fest, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen mehr als nur einen medizinischen Ansatz benötigen. Sie brauchen Begleitung, Psychotherapie und Seelsorge. Dies muss der Gesetzgeber ebenso berücksichtigen wie die Begleitung der Angehörigen. Kardinal König hat das treffend auf den Punkt gebracht: „Wer Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung sorgen“.
Trendl hält weiters fest, dass Beihilfe zum Suizid nie „gemeinnützig“ ist und daher so auch nicht bezeichnet werden darf. Dies wäre sowohl von der Wortwahl wie auch vom Inhalt irreführend und fatal, so Trendl.
Der MKV ist Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände und durch den Kartellvorsitzenden im Präsidium vertreten.