„Ja zu Hospiz und Palliativmedizin“ „Ja zur Behandlungsautonomie“
Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände Österreichs (AKV) ist ein Zusammenschluss mehrerer katholischer Verbände, der auch der Mittelschüler-Kartell-Verband angehört.
Die AKV bedauert den Entscheid des VfGH zur Sterbehilfe und hat folgende Presseaussendung verfasst:
„Das Verbot der Sterbe“hilfe“ hat präventive Schutzfunktion. Es signalisiert jedem Lebensmüden ohne Ausnahme: Egal wie nachvollziehbar sich seine Situation darstellt, egal wie leidend er sich fühlt – jedes Leben ist es wert, geschützt zu werden. Eine Legalisierung der Sterbe“hilfe“ öffnet auch der Kommerzialisierung des Sterbens Tür und Tor. Niemand sollte durch Liberalisierung der Rechtslage zur Sterbe“hilfe“ gedrängt oder motiviert werden“, so der AKV-Präsident Dr. Matthias Tschirf. Auch die Ärztekammer unterstreicht dies zurecht in ihrem Statement: „…dass ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen zu rechtfertigen“.
Wer den Wunsch äußert: „Ich möchte nicht mehr leben“, meint in den seltensten Fällen „Ich möchte getötet werden“. Vielmehr steht dahinter der Wunsch, „so“ nicht mehr leben zu wollen. Kardinal König hat mit seiner Aussage „Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen.“ den österreichischen Weg als Konsens quer durch alle Parteien treffend beschrieben.
„Höchstgerichtliche Entscheidungen sind zwar selbstverständlich zu akzeptieren, es ist jedoch bedauerlich, dass der VfGH mit seiner Entscheidung vom lange Jahre gut gelebten und allseits respektierten Konsens abgewichen ist. Jetzt liegt es am Gesetzgeber vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Menschen erst gar nicht vor diese Entscheidung gestellt werden müssen“, stellt Dr. Matthias Tschirf, Präsident der Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände fest.
In einem breiten Dialog auf politischer und gesellschaftlicher Ebene, unter Einbeziehung der Experten insbesondere von Ärzten und Pflegepersonal gilt es rechtliche Regelungen, in der vom VfGH gesetzten Zeit, mit dem Ziel zu schaffen, dass jedes Leben wertvoll und schützenswert ist.
Die Forderungen der AKV „Ja zu Hospiz und Palliativmedizin“ sowie „Ja zur Behandlungsautonomie“ spielen weiterhin verstärkt eine große Rolle.
„Kardinal König hat es dereinst treffend auf den Punkt gebracht: Wer Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung sorgen“, schließt der AKV-Präsident Tschirf.